Wichtige Informationen zur vorläufigen Insolvenz
Allgemeines
ja – leider ist es so, dass wir mit Wirkung zum 09.12.2025 ein vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnen mussten. Wir sehen es als das, was es ist: Eine Chance nach vorne um in einem neuen Setting den Betrieb wieder normal fortzuführen. Das ist im Grunde immer das Ziel eines Insolvenzverfahrens.
Das klingt alles deutlich schlimmer als es ist. Da sich aber natürlich Abläufe ändern und neue Regelungen eintreten findet ihr hier einige Antworten auf die häufigesten Fragen.






